Es ist uns eine Herzensangelegenheit, den Aufenthalt in unseren Häusern für jeden sicher zu gestalten. Wir haben deshalb ein betriebliches Hygienekonzept erstellt. Dieses basiert auf der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 30. November 2020 (in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung).
Das folgende Konzept bildet die Grundlage für die Gewährleistung des Veranstaltungsbetriebs in der Schwabenlandhalle, in der Alten Kelter sowie in der Festhalle Schmiden.
Hygienekonzept Schwabenlandhalle Fellbach Betriebsgesellschaft mbH
In der ab 12. Dezember gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Veranstaltungen untersagt, die der Unterhaltung dienen, insbesondere Veranstaltungen der Breitenkultur, sonstige Kunst- und Kulturveranstaltungen und Tanzveranstaltungen, einschließlich Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit maximal 100 Personen ist weiterhin erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Mindestens 1,5m Abstand zu Mitmenschen halten
Richtiges Husten und Niesen sowie Hände regelmäßig waschen
Im Gebäude Mund-Nasen-Schutz tragen
Schwabenlandhalle Fellbach Betriebs GmbH | Guntram-Palm-Platz 1 | D-70734 Fellbach | Tel.: 0711 57561-0 | Fax: 0711 57561-11 | info@schwabenlandhalle.de